Active Time Job GmbH, nachfolgend ATJ genannt, bietet bei der Personalsuche einen vollständigen Service und übernimmt alle Rekrutierungsaufgaben. Die Erfahrung in der Interviewtechnik und Personalselektion geben dem Kunden, nachfolgend Einatzbetrieb genannt, die notwendige Sicherheit, nur mit geeigneten Bewerbern in Kontakt zu treten.
1. Die Aufträge für den Einsatz von temporären Mitarbeitern
erfolgen telefonisch oder schriftlich. Die zu besetzende Stelle soll deshalb
klar und eindeutig umschrieben werden. Ist der Einsatzbetrieb einem aveGAV
(allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag) unterstellt, muss er dies
der ATJ vor der Festlegung des Stundentarifs mitteilen. Unterlässt der
Einsatzbetrieb dies, ist die ATJ berechtigt, alle im aveGAV vorgeschriebenen
Lohnzulagen,-entschädigungen
sowie -beiträge, die über das Obligationenrecht hinausreichen, auf den
Stundentarif aufzurechnen und/oder nachzufordern.
2. Ist ein für den Einsatzbetrieb zufriedenstellender
Kandidat gefunden, wird ein schriftlicher Verleihvertrag verfasst. Der
Einsatzbetrieb ist verpflichtet, den Verleihvertrag sorgfältig zu prüfen und die
Kopie innert 5 Tagen unterschrieben zu retournieren. Retourniert der
Einsatzbetrieb die Kopie des Verleihvertrages nicht, gilt die Unterschrift auf
dem Arbeitsrapport oder der Stundenabrechnung als Anerkennung des
Verleihvertrages.Sollte der Verleihvertrag fehlerhaft oder unvollständig in
Bezug auf aveGAV sein, muss der Einsatzbetrieb dies der ATJ sofort melden.
Unterlässt er dies, ist die ATJ berechtigt, alle im aveGAV vorgeschriebenen
Lohnzulagen,
-entschädigungen sowie –beiträge, die über das
Obligationenrecht hinausreichen, auf den Stundentarif aufzurechnen und/oder
nachzufordern.Der
temporäre Mitarbeiter darf nur für die im Verleihvertrag erwähnte Arbeit
eingesetzt werden.
3. Der
Einsatzbetrieb verpflichtet sich, sämtliche notwendigen
Unfallverhütungsmassnahmen zu treffen und sich zu vergewissern, dass der
temporäre Mitarbeiter die für seine Arbeitsstelle zutreffenden
Sicherheitsanforderungen kennt. Der Einsatzbetrieb stellt Maschinen sowie
sämtliches Arbeitsmaterial zur Verfügung und überwacht deren korrekten
Gebrauch.
4. Der
temporäre Mitarbeiter richtet sich nach dem Stundenplan und den jeweils
geltenden Vorschriften des Einsatzbetriebes. Er arbeitet ausschliesslich nach
den Weisungen sowie unter Kontrolle und Verantwortung des Einsatzbetriebes. ATJ
ist weder für die Ausführung der erwähnten Arbeit selbst noch für irgendwelchen
Schaden, der dabei entstehen könnte, verantwortlich.
5. Der
temporäre Mitarbeiter ist verpflichtet, die ihm während des Arbeitseinsatzes
beim Einsatzbetrieb bekannt gewordenen Informationen streng vertraulich zu
behandeln.
6. Die
Leistungen des temporären Mitarbeiters müssen während dem ersten Arbeitstag
besonders sorgfältig überprüft werden. Sollte trotz intensiver Überwachung und
den Anweisungen des Einsatzbetriebes die Ausführung der übertragenen Arbeiten zu
wünschen übrig lassen und wird die ATJ innert dieser Frist davon benachrichtigt,
wird der erste Arbeitstag nicht verrechnet. Obwohl der temporäre Mitarbeiter
sorgfältig und nach seinen Fähigkeiten ausgewählt wurde, können sich bei den
verschiedenen Arbeitseinsätzen Anpassungsschwierigkeiten einstellen, die der
Einsatzbetrieb und die ATJ zusammen so schnell wie möglich zu beseitigen
versuchen.
7. Am Ende
jeder Woche und bei Vertragsablauf weist der temporäre Mitarbeiter dem
Einsatzbetrieb einen Arbeitsrapport vor, den dieser prüft, unterzeichnet und dem
temporären Mitarbeiter zurückgibt. Der Arbeitsrapport muss detaillierte Angaben
über die Normal- und Überstunden sowie Überzeit und allfällige Schichtzeiten
enthalten. Der Arbeitsrapport dient als Basis für die Erstellung der
wöchentlichen Abrechnung zu dem festgesetzten Tarif, welcher sich exkl. MwSt
versteht.
8. Die
wöchentliche Entlöhnung, administrative Kosten, Versicherungen und
Sozialleistungen werden von der ATJ entrichtet. Der temporäre Mitarbeiter hat
somit dem Einsatzbetrieb gegenüber keine Ansprüche zu
erheben.
9. Der
zur Verfügung gestellte temporäre Mitarbeiter darf nach Beendigung des Einsatzes
in den Einsatzbetrieb übertreten. Eine allfällige Entschädigung schuldet der
Einsatzbetrieb nur, falls der Einsatz weniger als drei Monate gedauert hat und
weniger als drei Monate zurückliegt.
10. Der
Vertrag endet nach Ablauf der festgesetzten Einsatzdauer. Ist sie unbefristet,
gelten folgende Kündigungsfristen:
· 2 Arbeitstage während den ersten drei Monaten eines
ununterbrochenen Einsatzes
· 7
Arbeitstage nach einer ununterbrochenen Einsatzdauer von 3
Monaten
· 1 Monat
auf das Ende eines Monates nach einer ununterbrochenen Einsatzdauer von 6
Monaten
Vorbehalten bleibt die
sofortige Auflösung aus wichtigen Gründen (Art. 337 OR).
11. Streitigkeiten, die vor, während oder nach Ablauf des Vertrages zwischen der ATJ und dem Einsatzbetrieb entstehen, werden durch das zuständige Gericht, unter Vorbehalt einer Weiterziehung an das Bundesgericht, entschieden. Der vorliegende Vertrag untersteht Schweizerischem Recht.
Diese
Dienstleistung ist kostenlos, bis ein Vertrag zwischen dem Kunden und einem von
der Active Time Job GmbH vorgeschlagenem Kandidaten zustande kommt. Im
Erfolgsfall wird das Vermittlungshonorar in Rechnung gestellt, welches sich nach
dem Bruttojahresgehalt des Kandidaten richtet:
bis
Fr.
55’000.--
Jahresgehalt =
8%
bis
Fr.
65’000.--
Jahresgehalt =
10%
bis
Fr.
85’000.--
Jahresgehalt =
12%
über
Fr.
85’000.--
Jahresgehalt =
14%
Bei
erfolgsorientiertem Gehalt ist das Zielsalär massgebend.
Bei
Teilzeitarbeit beträgt das Honorar 12% des
Jahresgehalts.
Endet
das Arbeitsverhältnis, gleichgültig aus welchem Grund, während des ersten
Monates nach Stellenantritt, erstattet die Active Time Job GmbH dem Kunden 70%,
während des zweiten Monates 50% und während des dritten Monates 20% des Honorars
zurück. Die Preise verstehen sich exkl. MwSt.
>>Schutzklausel<<
Der Kunde verpflichtet sich aus Gründen des
Persönlichkeitsschutzes zu absoluter Diskretion, was die Verhältnisse der ihm
vorgeschlagenen Kandidaten betrifft. Bewerbungsunterlagen dürfen nicht an
Aussenstehende weitergegeben werden. Direkte Referenzauskünfte bei gegenwärtigen
und früheren Arbeitgebern dürfen nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des
Kandidaten erfolgen.Stellt
ein Kunde einen von der ATJ vorgeschlagenen Kandidaten innert 18 Monaten nach
Präsentation der Bewerbungsunterlagen ein, ist die ATJ berechtigt, das Honorar
nachzufordern.